Beitragsklassen Monatsbeitrag
Bambini (4 - 6 Jahre) 14,00 €
Kinder & Junioren (7 - 15 Jahre) 23,00 €
Jugend (16 - 18 Jahre) 32,00 €
Erwachsene (ab 19 Jahre) 39,00 €
Ermäßigte * (ab 19 Jahre) 34,00 €
Passivmitglieder   8,00 €
Zusatzbeitrag je weiterer Trainingsgruppe 10,00 €
Einmalige Aufnahmegebühr 15,00 €
Ablösebetrag je nicht geleisteter Arbeitsstunde (derzeit sind 4 Std/Jahr zu leisten) 12,50 €
   
Formationstänzer/-innen, die Vollmitglieder in einem anderen Tanzsportverein sind und von dort eine gültige Startmarke Einzeltanz besitzen (berechtigt ausschließlich zur Teilnahme am Formationstraining. Bzgl. Startmöglichkeiten gelten die Bestimmungen der TSO):  
Erwachsene (ab 19 Jahre) 19,00 €
Ermäßigte * (ab 19 Jahre) 16,50 €
Jugendliche/Junioren (12 bis 18 Jahre) 12,50 €
   
Sonderregelung Gruppeneintritte **): Bei Zahlung von 6 Monaten im Voraus:  
Erwachsene (ab 19 Jahre) 175,50 €
Ermäßigte * (ab 19 Jahre) 153,00 €
Jugend (16 - 18 Jahre) 144,00 €
Kinder & Junioren (7 - 15 Jahre) 103,50 €
Bambini (4 - 6 Jahre)   63,00 €
**) Dies entspricht jeweils 3 Monaten ½-Beitrag und 3 Monate normaler Beitrag. Nach 7 Monaten ist der reguläre Beitrag zu zahlen. Diese Vergünstigung gilt nur bei Gruppeneintritten von gleichzeitig mindestens 3 Paaren in dieselbe Gruppe.  


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* Beitragsermäßigung

Gründe für die Gewährung sind:

a) Eine schulische Ausbildung an allen allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen im Vollzeitunterricht.
b) Ein Studium an staatlich anerkannten Hochschulen im Vollzeitstudium.
c) Eine Ausbildung unter Begründung eines Ausbildungsverhältnisses.
d) Weitere Gründe können auf Antrag des Betroffenen vom Vorstand im Einzelfall anerkannt werden. In diesem Fall entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit über einen entsprechenden Antrag.

In den Fällen nach a), b) und c) ist die Ermäßigung für Mitglieder nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, ein Nachweis für die Gewährung einer Ermäßigung ist einmal jährlich zu erbringen.
Im Fall nach d) gilt die Bewilligung durch den Vorstand bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Der Antrag kann durch Betroffene auch wiederholt gestellt werden.